Seit Herbst 2024 ist das Anpflanzen und der Handel von Sommerflieder (Buddleja davidii) und Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) schweizweit verboten. Diese invasiven Neophyten bereiten in unseren Wäldern grosse Probleme. Sie verdrängen einheimische Pflanzenarten und verhindern stellenweise sogar die Waldverjüngung. Wie der wissenschaftliche Name des Sommerflieders "Buddleja davidii" bereits andeutet, wird diese Pflanze am besten gleich ausgebuddelt.
Die Austauschaktion ist auf maximal 10 Sträucher pro Haushalt begrenzt. Sie gilt nur für Niederlanzer Haushalte und solange der Vorrat reicht.